1. Das Rechtsbegehren Ziffer 1 der Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Stadt Biel/Bienne, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, mit A-Post Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion