tiefgreifenden und wesentlichen Mangel behaftet ist, wenn dieser schwerwiegende Mangel offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und wenn zudem die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Inhaltliche Mängel haben nur in seltenen Ausnahmefällen die Nichtigkeit einer Verfügung zur Folge; erforderlich ist hierzu ein ausserordentlich schwerwiegender Mangel.31 Derartige Mängel sind bei der umstrittenen Gesamtbewilligung jedoch nicht ersichtlich. Insbesondere wurde die Bewilligung nicht gestützt auf die zwar genehmigte, aber noch nicht rechtskräftige Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» erteilt. Sie stützt sich viel mehr auf Art.