Er macht aber geltend, er habe aufgrund von Verfahrensmängeln zu Unrecht keine Möglichkeit zur Teilnahme am Baubewilligungsverfahren erhalten. Einspracheberechtigte, die sich am Baubewilligungsverfahren unverschuldet nicht beteiligen konnten, können sich praxisgemäss innert 30 Tagen nach Kenntnis des massgebenden Sachverhalts mit (nachträglicher) Baubeschwerde gegen die Baubewilligung zur Wehr setzen.5