_ betreffend abzuweisen. 3. Subeventualiter sei der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel vom 6. Februar 2019 aufzuheben und die Sache sei zur erneuten Durchführung eines neuen, ordnungsgemässen Verfahrens an die Vorinstanz zurück zu weisen. 4. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, vor Baubeginn ein Schutzkonzept für mein Gebäude K.________strasse 2, Biel (Grundstück L.________) vorzulegen und sie sei zudem zu verpflichten, mir sämtliche Schäden zu ersetzen, die sie durch den Abbruch der Gebäude 1 Einsehbar unter , Rubriken «Gemeinden, Gemeinderecht, Kantonales Recht, Amtliche