«1. Es sei die Nichtigkeit des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramtes Biel vom 6. Februar 2019 festzustellen. 2. Eventualier sei der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel vom 6. Februar 2019 aufzuheben und das von der Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel am 13. August 2018 eingereichte Baugesuch betr. Abbruch der Gebäude auf den Parzellen Biel Gbbl.-Nrn. E.________, F.________, G.________ und C.________ sei die Parzelle Biel Gbb1.-Nr. C.________ betreffend abzuweisen.