Von den Grundstücken, die für die erste Bauetappe benötigt werden, steht die Parzelle Nr. C.________ noch im Eigentum des RA Nr. 110/2019/114 2 Beschwerdeführers. Am 28. März 2018 stellte die Beschwerdegegnerin für dieses Grundstück ein Enteignungsgesuch bei der Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern (ESchK). Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.