1. Der Kanton Bern will für die Berner Fachhochschule an zentraler Lage in Biel/Bienne auf dem «Feldschlössli-Areal» einen neuen Campus für die technischen Disziplinen erstellen. Das fragliche Areal befindet sich seit der Teilrevision der Ortsplanung vom 24. November 2013 in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 8.8 «Feldschlössli-Areal». Bezüglich Nutzungsart handelt es sich um eine Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN). Die für den Campus benötigten Grundstücke sollen dem Kanton von der Beschwerdegegnerin im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Von den Grundstücken, die für die erste Bauetappe benötigt werden, steht die Parzelle Nr. C._____