kann, überzeugt auch in der Sache nicht und ist damit nicht haltbar. Wie das Strasseninspektorat nachvollziehbar ausführt, verbleiben Fahrzeuglenkende auf der X.________ im Bereich des Strassenanschlusses nicht in der Mitte der Fahrbahn, sondern werden aufgrund der Verkehrsinsel auf der gegenüberliegenden Strassenseite nordwestlich des Strassenanschlusses an den Rand der Einmündung gelenkt. Der Beobachtungspunkt des in die X.________ einmündenden Fahrzeugs befindet sich daher deutlich weiter hinten als im Plan eingetragen und die für die Berechnung dieses Punktes massgebende Beobachtungsdistanz muss vom tatsächlichen Strassenrand an zurück in die Einmündung gemessen werden. Weiter soll die