Ein solches könne näher an den Pfosten des Verkehrshindernisses heranfahren oder sogar zwischen den Pfosten und der Mauer durchfahren, wenn ihm ein Fahrzeug entgegenkomme. Werde schliesslich zusätzlich am Tag der Leerung ein Container am eingetragenen Standort hingestellt oder stehe dieser ständig in der Einmündung, so schränke dies die Sicht der Verkehrsteilnehmenden zusätzlich ein. Insgesamt erachtet die Fachstelle damit die Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung nicht als gewährleistet.