d) Massgebend für die Beurteilung des Strassenanschlusses auf die Quartiererschliessungsstrasse X.________ ist der von der Vorinstanz bewilligte Plan "Gestaltung der Ausfahrt auf die X.________"46. Das auf diesem Plan eingetragene Fahrzeug ragt mit der Motorhaube vom tatsächlichen Fahrbahnrand aus gemessen rund 1.4 m in die X.________ hinein. Die Beobachtungsdistanz des nicht rechtwinklig in die X.________ einmündenden Fahrzeugs beträgt – ausgehend von diesem theoretischen Strassenrand – gemäss den Angaben im Plan 2 m.