a) Mit erstem Amtsbericht vom 19. November 2018 stellte die Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde noch den Antrag, die Baubewilligung sei – bedingt durch die nicht ausreichenden Sichtverhältnisse bei der Grundstückszufahrt – nicht zu erteilen. Nach einer Begehung vor Ort und einer Anpassung des Projekts durch die Beschwerdegegnerinnen erging ein zweiter Amtsbericht der Strassenaufsichtsbehörde vom 1. Februar 2019, worin diese die Erteilung der Bewilligung unter Einhaltung der aufgeführten Bedingungen und Auflagen beantragte.