j) Zusammenfassend verstösst das Bauvorhaben gegen Vorgaben des Denkmalschutzes, da es das erhaltenswerte Baudenkmal X.________ 4 sowie dessen ebenfalls geschützten Garten unzulässig beeinträchtigt. Zudem vermögen die umstrittenen Neubauten den Anforderungen an 32 Vorakten pag. 80. 33 Plan Nr. 830-1.009B "Dachaufsicht und Umgebung" vom 11. September 2018 mit Stempel der Gemeinde vom 12. Juni 2019. 17/23 BVD 110/2019/111