So sind auf dem von der Vorinstanz bewilligten Umgebungsplan33 nur ein paar wenige Bäume sowie ein Busch entlang der Parzellengrenzen vorgesehen. Diese Umgebungsgestaltung genügt damit einerseits den kommunalen Ästhetikanforderungen gemäss GBR nicht, andererseits wird dadurch – wie dies die OLK ebenfalls feststellt – der Situationswert des Baudenkmals X.________ 14 zusätzlich geschmälert. So ist der Aussenraum des erhaltenswerten Gebäudes nicht nur im Bauinventar explizit positiv erwähnt; zusätzlich ist die Gartenanlage dieses Wohnhauses im Inventar der historischen Gärten und Anlagen der Schweiz aufgeführt (vgl. E. 7c).