i) Nach Art. 415 Abs. 1 GBR hat sich auch die Gestaltung der privaten Aussenräume im weitgehend überbauten Gebiet an den vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild prägen. Das Luftbild von Google Maps bestätigt die Ausführungen der OLK, wonach das Quartier stark durchgrünt und mit zahlreichen Bäumen versetzt ist. Dieses charakteristische Element ist beim vorliegenden Projekt nicht bzw. zu wenig erkennbar und wird daher von der OLK ebenfalls zu Recht kritisiert. So sind auf dem von der Vorinstanz bewilligten Umgebungsplan33 nur ein paar wenige Bäume sowie ein Busch entlang der Parzellengrenzen vorgesehen.