Diese Einwände vermögen nicht zu überzeugen: Der Fotomontage lässt sich nach Ansicht der BVD einzig ableiten, dass die beiden Neubauten von diesem Standort aus der Ferne prominent und deutlich wahrnehmbar sind und dass bei den Bauten in der Umgebung des Neubaus – wie ausgeführt – hinsichtlich Stellung und Grundform ein mehr oder weniger einheitliches Bild besteht. Für die Frage der Einordnung in das Umgebungsbild ist diese Fotomontage jedoch nur von beschränkter Aussagekraft.