Die Beschwerdegegnerinnen gelangen aufgrund der von ihnen mit Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 eingereichten Fotomontage zur Ansicht, dass die beiden umstrittenen Bauten sorgfältig und harmonisch in die Umgebung eingeordnet seien. Die dreieckige Grundform sei zudem aus der Distanz bei horizontaler Betrachtung gar nicht wahrnehmbar. Diese Einwände vermögen nicht zu überzeugen: