Die spezielle Grundform wirkt jedoch deshalb störend, weil dadurch auch nicht die in der Umgebung vorherrschende, an einer Hanglage übliche Ausrichtung orthogonal zum natürlichen Gefälle und längsseitig parallel zum Hang übernommen werden kann. Besonders störend wirkt dies beim grösseren Haus 1, da dieses so ausgerichtet ist, dass eine hangabwärts ausgerichtete Längsseite fehlt. Die Lage der dreieckigen Grundform ist sodann bei beiden Häusern unterschiedlich ausgerichtet, was bezüglich der Stellung zu einer zusätzlichen Unruhe im Umgebungsbild führt. Dies akzentuiert sich zusätzlich durch die gegen oben abgedrehten Wohngeschosse.