h) In nachvollziehbarer Weise kritisiert die OLK weiter die dreieckige Grundform als ortsfremd. Es ist zwar unbestritten, dass der Gebäudebestand in der Umgebung hinsichtlich Gebäudevolumetrie, Fassadengestaltung, Dachform und Materialisierung uneinheitlich ist und daher ein heterogenes Ortsbild besteht. Ebenso wenig handelt es sich um eine geschützte Umgebung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine gestalterischen Anforderungen gelten würden. Die ästhetischen Vorgaben der Gemeinde gelangen auch in diesem Quartier zur Anwendung, weshalb die umstrittenen Neubauten trotz heterogener Quartierstruktur so zu gestalten sind, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.