Auch das angrenzende Gebäude des Beschwerdeführers 13 an der X.________ 20 ist im Bauinventar als erhaltenswert eingestuft. Es wird darin wie folgt umschrieben: "Villa von 1926. Massivbau mit geknicktem Walmdach, das mit Firstknäufen akzentuiert ist. S-seitig Lukarne mit skulptural gestaltetem Giebeldreieck über dem schmalen, polygonal hervorspringenden Mittelrisalit. Dieser ist ebenfalls mit Reliefs geschmückt: Reh- und Hirschkopf sowie Spruch im OG, Vögel und Baujahr im EG. Der Bau weist gefugte Ecklisenen auf. Fenstergewände in Kunststein mit Verputz überzogen. An der SO-Seite Terrasse über Garage, davor Pergola, an der NW-Seite Vorhäuschen mit Balkon (mit gemauerter Brüstung) darüber.