1 […] 2 […] 3 Die Stellung der Bauten hat sich im weitgehend unüberbauten Gebiet nach den ortsüblichen, im weitgehend überbauten Gebiet an den vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild prägen. 413 Dachgestaltung 1 Es sind alle Dachformen und Bedachungsmaterialien erlaubt, die das Orts- und Strassenbild nicht stören. 2-7 […] 414 Terrainveränderungen 1 Bauten und Anlagen sind in ihrer Grundrisskonzeption und Stellung den topografischen Verhältnissen anzupassen, um Terrainveränderungen, künstlich gestützt Böschungen und Stützmauern zu vermeiden.