Auch die Gemeinde führt aus, im betreffenden Gebiet gebe es keine vorherrschende Gebäudestruktur, womit aus ortsplanerischen Gründen auch die Möglichkeit bestehe, architektonisch moderne Bauten und Anlagen zu erstellen. Die Fachgruppe habe dem Vorhaben zugestimmt. In der Auslegung der kommunalen Gestaltungsvorschriften sei sie im Rahmen der ihr von Gesetzes wegen zustehenden Gemeindeautonomie frei.