c) Auch wenn es sich vorliegend nicht um ein Ortsbildschutzgebiet handelt, stand es dem Rechtsamt damit offen, die OLK im Beschwerdeverfahren beizuziehen. Der Beizug der kantonalen Fachstelle war hier zudem angezeigt, da es sich erstens um ein grösseres Bauvorhaben mit ortsunüblicher Gebäudeform handelt und der Bericht der kommunalen Fachgruppe "Ortsbild" vom 18. September 2018 äusserst knapp ausfiel und kaum eine Begründung für die Zustimmung enthält. Die von der Gemeinde vorgebrachten Einwände gegen den Beizug der OLK erweisen sich als unbegründet. 7. Ortsbild- und Denkmalschutz, Beurteilung