a) Die Fachgruppe "Ortsbild" der Gemeinde hat das Bauvorhaben anlässlich einer Sitzung vom 18. September 2018 beurteilt und diesem zugestimmt (vgl. Stellungnahme in den Vorakten15). Die Beschwerdeführenden beanstanden, dass Herr I.________ als Projektverfasser und Investor des Bauvorhabens zugleich Mitglied dieser Fachgruppe "Ortsbild" der Gemeinde ist. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Herr I.________ selber an der Entscheidfindung mitgewirkt oder aber die Kommission beeinflusst war. Damit machen die Beschwerdeführenden sinngemäss eine Befangenheit der Fachgruppe bzw. der einzelnen Mitglieder geltend.