Schliesslich wurde die fehlende Publikation des Ausnahmegesuchs durch die Vorinstanz nachgeholt, indem der Gesamtentscheid mit Hinweis auf die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands gemäss Amtsbericht der Fachbehörde im Amtsanzeiger zweimal publiziert wurde. Damit wurde dieser Mangel geheilt.14 5. Ortsbild- und Denkmalschutz, kommunale Fachgruppe