a) Der Beschwerdeführer 13 bringt vor, das Bauvorhaben sei mangelhaft publiziert worden. Die Veröffentlichung habe u.a. die Namen der Gesuchstellenden und die für das Bauvorhaben beanspruchten Ausnahmen zu enthalten. Es sei nicht publik gemacht worden, aus wie vielen und welchen Mitgliedern die Baugesellschaft X.________ bestehe. Das Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Waldabstands sei sodann ebenfalls nicht publiziert worden. b) Art. 26 Abs. 3 BewD11 bestimmt, dass die Veröffentlichung des Baugesuchs u.a. die Namen der Gesuchstellenden (Bst. a) sowie die für das Bauvorhaben beanspruchten Ausnahmen (Bst. e) enthalten muss.