Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 9. August 2019 die Abweisung der Beschwerden, soweit auf diese einzutreten ist. Mit Beschwerdeantwort vom 13. August 2019 stellen schliesslich die Beschwerdegegnerinnen den Antrag, die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.