Subeventualiter: 1. Es seien betreffend die Liegenschaft Lyss Gbbl.-Nr. G.________ (inkl. Gebäude und Nebenbauten) des Beschwerdeführers [hier: Beschwerdeführer 13] die Erstellung einer Bestandesaufnahme (u.a. Rissprotokoll) durch einen behördlich zu bestimmenden, unabhängigen Experten auf Kosten der Beschwerdegegnerin [hier: Beschwerdegegnerinnen] anzuordnen. Dabei sei der Zustand von Grundstück und Gebäude (inkl. Nebenbauten) vor Baubeginn, während und nach der Vollendung der Bauarbeiten sowie nach zwei Jahren nach Bauabschluss festzuhalten.