Der Beschwerdeführer 13 stellt mit Beschwerde vom 11. Juli 2019 folgende Anträge: "Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Lyss vom 12. Juni 2019 im Baubewilligungsverfahren 086/18 sei aufzuheben und dem Baugesuch vom 11. September 2018 sowie der Projektänderung vom 30. Januar 2019 sei vollumfänglich der Bauabschlag zu erteilen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann. Eventualiter: Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Lyss vom 12. Juni 2019 im Baubewilligungsverfahren 086/18 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter: 1. Es seien betreffend die Liegenschaft Lyss Gbbl.-Nr.