- Spielflächen: Prüfung der Zweckmässigkeit des projektierten Kinderspielplatzes gemäss Art. 44. Abs. 4 BauV i.V.m. den Empfehlungen des Kantons Bern für die Projektierung und Gestaltung von benutzerfreundlichen Aussenräumen von Wohnüberbauungen. - Waldabstand: Prüfung der Voraussetzungen betreffend Waldabstand unter Berücksichtigung der ungenügenden Zufahrt für normale Löschfahrzeuge. - Entwässerung: Prüfung des Eingriffs des Bauvorhabens in das Grundwasser und deren Verlauf. - Verletzung der Vorschriften betreffend faires Verfahren, rechtliches Gehör sowie Ausstandsvorschriften. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."