Detailerschliessungsstrasse. b) Prüfung der Zulässigkeit der projektierten Breite der Zufahrtsstrasse von 3.1-3.2 Metern sowie der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung von Art. 7 BauV. c) Prüfung der Knotensicherheiten und der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der VSS-Norm SN 640 273a. - Ortsbild: Prüfung der Einhaltung des Ortsbildschutzes unter Berücksichtigung der gemeinderechtlichen Bestimmung betreffend Ortsbildschutz anhand des Kriteriums des optimalen Einfügens des Bauvorhabens in das Ortsbild. - Umgebungsschutz: Prüfung des Umgebungsschutzes.