Die Beschwerdeführenden 1 bis 12 reichten am 11. Juli 2019 Beschwerde ein und stellen folgende Anträge: "1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Die Baubewilligung Nr. 086/18 der Baubewilligungsbehörde vom 12. Juni 2019 (Gesamtentscheid) sei aufzuheben, die von der Beschwerdegegnerin [hier: Beschwerdegegnerinnen] ersuchten Bewilligungen für das Bauvorhaben gemäss Gesamtentscheid seien nicht zu erteilen und der Bauabschlag zu verfügen.