Nachdem sich die Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde mit Amtsbericht vom 19. November 2018 negativ zur erschliessungsrechtlichen Situation äusserte, reichten die Beschwerdegegnerinnen hierzu am 30. Januar 2019 eine Projektänderung ein. Mit zweitem Amtsbericht vom 1. Februar 2019 beurteilte die Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde das Vorhaben positiv. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 12. Juni 2019 erteilte die Gemeinde Lyss die Baubewilligung.