1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 11. September 2018 bei der Gemeinde Lyss ein Baugesuch ein für den Abbruch von bestehenden Nebenbauten und den Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Lyss Grundbuchblatt Nrn. V.________ und W.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2 und im Gewässerschutzbereich B. Das Bauvorhaben liegt unmittelbar neben den Gebäuden an der X.________ 14 und an der X.________ 20, welche beide gemäss kantonalem Bauinventar als erhaltenswert eingestuft sind.