betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lyss vom 12. Juni 2019 (Baubewilligung Nr. 086/18; Abbruch der bestehenden Nebenbauten 14a und 14c; Erstellen eines Mehrfamilienhauses und eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle) I. Sachverhalt