3. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten von Fr. 3'047.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. RA Nr. 110/2019/110 Seite 23 von 23 IV. Eröffnung - B.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, A-Post Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat