1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 28. Mai 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdegegnerin werden die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.00 zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.