j) Auch mit Blick auf die Luftreinhaltung ergibt sich aus den Akten nicht, ob die Abgase der Heizkessel nach dem Stand der Technik behandelt werden. Insbesondere ist unklar, was für Filter eingesetzt werden und ob allenfalls weitere technische Lösungen zweckmässig durchgesetzt werden könnten. Auch in diesem Punkt besteht weiterer Klärungsbedarf. 10. Rückweisung