f) Der Anlagestandort befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung Nr. 4 "Ortskern". Im Perimeter dieser Überbauungsordnung gilt, mit Ausnahme eines kleinen Gebiets entlang der Hauptstrasse, das gemäss Zonenplan in die ES III aufgestuft wurde, die ES II.30 Die Angabe im Baugesuchsformular 2.1, Immissionsschutz, wonach der Anlagestandort in der ES III liegt, ist damit falsch.31 Dementsprechend ging auch das AWI 30 Vgl. Art. 40 der Überbauungsvorschriften Nr. 4 "Ortskern" 31 Vgl. pag. 25 der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne RA Nr. 110/2019/110 Seite 19 von 23