26 Vgl. Beilage Nr. 7 zur Beschwerdeantwort vom 31. Juli 2019 der Beschwerdegegnerin in den Beschwerdeakten des Rechtsamts der BVE RA Nr. 110/2019/110 Seite 17 von 23 a) Die Beschwerdeführerin macht schliesslich geltend, die geplante Anlage verursache störende Lärm- und Staubimmissionen. Diese würden die Gesundheit der Schulkinder gefährden. Zusätzliche Immissionen würden durch die LKW-Lieferungen entstehen.