Die Anlieferung der Holzschnitzel soll zudem so terminiert werden, dass mit dem Schulbetrieb keine Konflikte entstehen. Voraussichtlich werden die Füllungen gar mehrheitlich während den Schulferien erfolgen können. Damit kann die Gefahr, dass Kinder durch die LKW-Lieferungen gefährdet werden, stark reduziert werden. Zudem sind die Sichtverhältnisse im Bereich der Klappen für die Silobefüllungen übersichtlich. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann hier nicht gesagt werden, dass das Bauvorhaben zu einer übermässigen und nicht vertretbaren Gefährdung führt. Die Rüge ist unbegründet. 9. Lärm und Luftreinhaltung