b) Die Beschwerdegegnerin hält dazu fest, sie sei sich den potenziellen Gefahren, die mit der Anlieferung der Holzschnitzel mit LKWs verbunden seien, bewusst. Die Zulieferungen sollen zeitlich so organisiert werden, dass keine Schulkinder gefährdet würden. Voraussichtlich würden die Silofüllungen gar mehrheitlich während den RA Nr. 110/2019/110 Seite 16 von 23 Schulferien erfolgen. Sei dies nicht möglich, werde die Lehrerschaft in geeigneter Form orientiert, damit gefährliche Situationen gar nicht entstehen könnten.