a) Die Beschwerdeführerin rügt ausserdem, durch das Bauvorhaben erhöhe sich das Verkehrsaufkommen, besonders aufgrund der LKWs, die über das Schulgelände fahren, um das Material für die Befeuerung abzuliefern. Die Umgebung eines Schulhauses sei ein ungeeigneter Ort, um mit LKWs Material transportieren zu lassen. Dadurch würden die Schulkinder gefährdet.