Die Sichtverhältnisse bei der Wegfahrt verschlechtern sich durch das geplante unterirdische Silo somit nicht. Im Gegenteil: Gemäss den bewilligten Plänen soll ein Teil der bestehenden Mauer beim Treppenaufgang zwischen der Mehrzweckhalle und dem Gemeindehaus abgebrochen werden. Dank dem Abbruch der Mauer verbessern sich die Sichtweiten in Richtung Westen sogar. Dies wirkt sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit infolge der Ausnahme kann somit keine Rede sein. Öffentliche Interessen werden daher nicht beeinträchtigt. Dass durch die Ausnahme nachbarliche