Zur Begründung des Ausnahmegesuchs führte die Beschwerdegegnerin aus, damit der Betrieb unter Volllast im Hochwinter während 10 Tagen aufrecht erhalten werden könne, müsse ein Bruttosilovolumen von 398 m3 realisiert werden. Das Silo könne aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse, bedingt durch die nordseitigen Hochspannungsleitungen der BKW, die ostseitige Mehrzweckhalle und den Entsorgungshof im Süden, nur realisiert werden, wenn der Strassenabstand um 60 cm unterschritten werde. Den Standort habe sie ausserdem aufgrund der guten Erschliessungssituation im Zusammenhang mit der Anlieferung und Logistik der Holzschnitzel gewählt.