Damit widerspreche die Fernwärmezentrale Art. 77 BauG. Die Baubewilligung sei daher zu verweigern. b) Das Bauvorhaben liegt gemäss dem Überbauungsplan Nr. 4 "Ortskern" im Perimeter des Sektors 3. Die zugehörige Regelung in Art. 18 Abs. 1 der Überbauungsvorschriften Nr. 4 "Ortskern" lautet wie folgt: "Der Sektor 3 ist eine Zone für öffentliche Nutzung um das Schulhaus und dient der Erweiterung der Schulanlage, der Turn- oder Mehrzweckhalle, Schulturnanlage, Zivilschutzanlage, Werkhof, Altstoffsammelstelle, Kindergarten, Gemeindeverwaltung, Heizzentrale Fernwärmeanlage und Mehrzweckräumen."