Auch als Mutter von schulpflichtigen Kindern sei sie nicht mehr als andere Bewohner der Gemeinde betroffen. Ebenso könne nicht davon gesprochen werden, dass mit dem Bau der Fernwärmezentrale ein Gefahrenherd geschaffen werde, durch den die Bewohner der Gemeinde einem erhöhten Risiko ausgesetzt seien. Auf die Beschwerde sei mangels Beschwerdelegitimation daher nicht einzutreten.