Zudem werde der Feinstaub der Anlage, besonders im nebligen Winter, mit dem Wind auch in ihre Wohnumgebung getragen. In den Schlussbemerkungen vom 26. September 2019 bemerkt die Beschwerdeführerin schliesslich, vom Bau der Fernwärmeanlage sei sehr wohl ein Grossteil der Bevölkerung von Mörigen betroffen. Sie sei zur Beschwerdeerhebung legitimiert.