a) Umstritten ist, ob die Beschwerdeführerin legitimiert ist, Beschwerde zu führen. Die Beschwerdeführerin begründet ihre Legitimation damit, dass das Bauvorhaben auf dem Schulgelände geplant sei und sich ihre schulpflichtigen Kinder dort täglich aufhalten würden. Sie seien dadurch den Immissionen der Anlage sowie dem erhöhten Verkehrsaufkommen, das durch die Anlage verursacht werde, ausgesetzt. Dadurch seien besonders die Schülerinnen und Schüler des Schulhauses einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zudem werde der Feinstaub der Anlage, besonders im nebligen Winter, mit dem Wind auch in ihre Wohnumgebung getragen.