_ zwölf provisorische Autoabstellplätze während der Bauphase errichtet werden. Die Parzellen liegen teils im Perimeter der Überbauungsordnung Nr. 4 "Ortskern", teils in der Wohnzone (W1 und W2). Der Perimeter der Überbauungsordnung ist, mit Ausnahme eines kleinen Gebiets entlang der Hauptstrasse, das gemäss Zonenplan in die Empfindlichkeitsstufe III (ES III) aufgestuft wurde, der ES II zugeordnet.1 Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Mai 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne für das Vorhaben die Baubewilligung.