Sie führte aber auch aus, die Erteilung einer generellen Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr würde namhafte Investitionen voraussetzen (Fumoir, Schallisolierung, etc.). Dies lässt darauf schliessen, dass die Direktion nicht per se den Standort des Clubs als völlig ungeeignet betrachtete, sondern vor allem die Ausstattung der Räumlichkeiten. Die Beschwerdeführerin hält dazu in ihren Schlussbemerkungen fest, sie habe die Infrastruktur bereits ausgebaut (Fumoir, bessere Isolierung, etc.) und habe zudem ein Sicherheitskonzept und eine andere Klientel als der F.__